- vertikale Wettbewerbsbeschränkung
- ⇡ Wettbewerbsbeschränkung zwischen Produktionsstufen (vor- und/oder nachgelagert), die in einem Käufer-Verkäufer-Verhältnis stehen.- Gegensatz: ⇡ Horizontale Wettbewerbsbeschränkung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Wettbewerbsbeschränkung: Grundzüge — In einem freien Leistungswettbewerb ist der Markterfolg des einzelnen Anbieters stark vom Verhalten seiner Konkurrenten abhängig. Er steht unter dem Zwang, auf Aktionen seiner Mitbewerber richtig und rechtzeitig zu reagieren, um nicht aus dem… … Universal-Lexikon
horizontale Wettbewerbsbeschränkung — ⇡ Wettbewerbsbeschränkung auf einer Produktionsstufe. Gegensatz: ⇡ Vertikale Wettbewerbsbeschränkung … Lexikon der Economics
Wettbewerbsbeschränkungen — jede Form der Beeinträchtigung der Wettbewerbswirtschaft (der freien ⇡ Konkurrenz) durch Maßnahmen des Staates (z.B. Zwangswirtschaft), durch Bildung von ⇡ Unternehmenszusammenschlüssen (⇡ Kartellen, Trusts etc.), durch ⇡ Preisbindung zweiter… … Lexikon der Economics
Wettbewerb: Wettbewerbspolitik — Die Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Teil der staatlichen Angebotspolitik. Ihre Aufgabe ist es, einen freien Leistungswettbewerb zu ermöglichen, also die Märkte für Konkurrenz offen zu halten und bestehende Schranken zu beseitigen. Dies… … Universal-Lexikon
Wettbewerbspolitik — von Professor Dr. Ingo Schmidt I. Charakterisierung 1. Begriff und Einordnung Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Teil der Ordnungspolitik, mit welcher die Rahmenbedingungen für das Marktverhalten der Wirtschaftssubjekte (so genannte… … Lexikon der Economics
Einzelmacht — Unter Marktmacht versteht man die Fähigkeit eines einzelnen Marktakteurs bzw. einer kleineren Gruppe von Marktakteuren (Anbieter oder Nachfrager), auf Leistungen, Preise und/oder Konditionen der Marktpartner Einfluss zu nehmen. Marktmacht ist… … Deutsch Wikipedia
Gruppenmacht — Unter Marktmacht versteht man die Fähigkeit eines einzelnen Marktakteurs bzw. einer kleineren Gruppe von Marktakteuren (Anbieter oder Nachfrager), auf Leistungen, Preise und/oder Konditionen der Marktpartner Einfluss zu nehmen. Marktmacht ist… … Deutsch Wikipedia
Vertikalisierung — Unter einer vertikalen Bindung versteht man in der Ökonomie eine vertragliche Vereinbarung zwischen Akteuren der vor und nachgelagerten Wirtschaftsstufe, bei der die Akteure – im Gegensatz zur vertikalen Integration – rechtlich selbständig… … Deutsch Wikipedia
Deutsches Kartellrecht — 1. Die Geschichte des D.K. wird durch eine Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1897 geprägt, wonach die Kartellbildung im Rahmen der Vertragsfreiheit allgemein als zulässig angesehen wurde, da sich das Recht auf Gewerbefreiheit… … Lexikon der Economics
Europäisches Kartellrecht — Die deutsche Wettbewerbsordnung wird heute nicht mehr allein durch das deutsche Recht bestimmt. Neben das deutsche Wettbewerbsrecht sind vielmehr durch die Art. 81 und 82 EG Vertrag (EGV) und die Europäische Fusionskontroll Verordnung (FKVO) vom… … Lexikon der Economics